Die Methode
Methodik
Vorbild ist die argentinische Deregulierung unter Federico Sturzenegger: für jedes Gesetz wird gefragt „Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt — und wenn ja, in dieser Form?“. Statt eines Analystenteams übernimmt eine KI (Claude) die Prüfung. Haltung: mutig und ehrlich, nicht vorsichtig.
Die drei Urteile
Das Gesetz besteht die Prüfung: es schützt Dritte, Eigentum, Verträge oder echte öffentliche Güter.
Im Kern berechtigt, aber überschießend, redundant oder verschlankungsbedürftig.
Erledigt, überholt, bevormundend oder ohne legitimen Staatszweck — gehört gestrichen.
Freiheitsgewinn
Ein Score von 0 bis 100, der schätzt, wie viel individuelle und wirtschaftliche Freiheit eine Änderung oder Abschaffung bringt. Er — und nur er — reiht die Streichliste. Es gibt bewusst keine weiteren Scores.
Die fünf Prüfungen
- Obsoleszenz. Erledigt, ausgelaufen, durch späteres Recht ersetzt? → eher ABSCHAFFEN
- Legitimer Staatszweck. Echter Schutz Dritter und öffentlicher Güter — oder bloß Protektionismus, Bevormundung, Verfahren um ihrer selbst willen?
- Notwendigkeit. Schon durch allgemeines Recht, Verfassung oder EU-Verordnung abgedeckt? Dann redundant.
- Verhältnismäßigkeit. Das gelindeste Mittel — oder Bewilligung statt Anzeige, Verbot statt Transparenz, Gold-Plating?
- Netto-Freiheitseffekt. Ergibt den Freiheitsgewinn-Score.
EU-gebundene Gesetze
Ein Machbarkeits-Hinweis, kein Veto. Existiert ein freiheitsbeschränkendes Gesetz nur wegen einer EU-Vorgabe, lautet das Sachurteil trotzdem ehrlich ABSCHAFFEN/ÄNDERN — markiert mit dem Hinweis, dass die Abschaffung die EU-Ebene erfordert. Deshalb sind diese Gesetze separat gekennzeichnet, nicht andersfarbig.
Belegende Paragraphen
Jedes Urteil nennt die Paragraphen, auf die es sich stützt; eine automatische Prüfung verwirft erfundene Zitate. So lässt sich jede Empfehlung an der Quelle nachvollziehen.
Keine Rechtsberatung
Dies ist eine opinionierte, meinungsbildende Analyse im Sinne einer Deregulierungsdebatte — keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der im BGBl. kundgemachte und im RIS abrufbare Text.