Deregulierung, aber richtig

Die Methode

Methodik

Vorbild ist die argentinische Deregulierung unter Federico Sturzenegger: für jedes Gesetz wird gefragt „Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt — und wenn ja, in dieser Form?“. Statt eines Analystenteams übernimmt eine KI (Claude) die Prüfung. Haltung: mutig und ehrlich, nicht vorsichtig.

Die drei Urteile

BEIBEHALTEN

Das Gesetz besteht die Prüfung: es schützt Dritte, Eigentum, Verträge oder echte öffentliche Güter.

ÄNDERN

Im Kern berechtigt, aber überschießend, redundant oder verschlankungsbedürftig.

ABSCHAFFEN

Erledigt, überholt, bevormundend oder ohne legitimen Staatszweck — gehört gestrichen.

Freiheitsgewinn

Ein Score von 0 bis 100, der schätzt, wie viel individuelle und wirtschaftliche Freiheit eine Änderung oder Abschaffung bringt. Er — und nur er — reiht die Streichliste. Es gibt bewusst keine weiteren Scores.

Die fünf Prüfungen

  1. Obsoleszenz. Erledigt, ausgelaufen, durch späteres Recht ersetzt? → eher ABSCHAFFEN
  2. Legitimer Staatszweck. Echter Schutz Dritter und öffentlicher Güter — oder bloß Protektionismus, Bevormundung, Verfahren um ihrer selbst willen?
  3. Notwendigkeit. Schon durch allgemeines Recht, Verfassung oder EU-Verordnung abgedeckt? Dann redundant.
  4. Verhältnismäßigkeit. Das gelindeste Mittel — oder Bewilligung statt Anzeige, Verbot statt Transparenz, Gold-Plating?
  5. Netto-Freiheitseffekt. Ergibt den Freiheitsgewinn-Score.

EU-gebundene Gesetze

Ein Machbarkeits-Hinweis, kein Veto. Existiert ein freiheitsbeschränkendes Gesetz nur wegen einer EU-Vorgabe, lautet das Sachurteil trotzdem ehrlich ABSCHAFFEN/ÄNDERN — markiert mit dem Hinweis, dass die Abschaffung die EU-Ebene erfordert. Deshalb sind diese Gesetze separat gekennzeichnet, nicht andersfarbig.

Belegende Paragraphen

Jedes Urteil nennt die Paragraphen, auf die es sich stützt; eine automatische Prüfung verwirft erfundene Zitate. So lässt sich jede Empfehlung an der Quelle nachvollziehen.

Keine Rechtsberatung

Dies ist eine opinionierte, meinungsbildende Analyse im Sinne einer Deregulierungsdebatte — keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der im BGBl. kundgemachte und im RIS abrufbare Text.