A 13 Fahrverbotsverordnung 30. Mai 2026
· V · BGBl. II Nr. 125/2026 · in Kraft seit 2026-05-27
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung betraf Fahrverbote auf A12, A13 und A14 am 30. Mai 2026. Dieser konkrete Tag liegt in der Vergangenheit; laut amtlicher Dokumentation ist der Anwendungszeitraum erschöpft. Die Verordnung ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist am 30. Mai 2026 verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Hauptmautstelle Schönberg bis Anschlussstelle Brenner Nord der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll. (2) Außerdem ist das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, auf der A 13 Brenner Autobahn in Fahrtrichtung A 12 von der Staatsgrenze Österreich/Italien bis zur Anschlussstelle Brenner Nord am 30. Mai 2026 in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr verboten, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Brenner Nord bis Hauptmautstelle Schönberg der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden soll. 27.05.2026 20013181 NOR40278063
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Das Befahren der A 13 Brenner Autobahn zwischen der Hauptmautstelle Schönberg und der Anschlussstelle Brenner Nord ist am 30. Mai 2026 in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen verboten. 27.05.2026 20013181 NOR40278064
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die Erklärung zur Autobahn der A 13 Brenner Autobahn wird am 30. Mai 2026 in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Matrei zwischen km 19,0 und km 19,5 aufgehoben. 29.05.2026 20013181 NOR40278172
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz