Deregulierung, aber richtig

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Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026

· V · BGBl. II Nr. 121/2026 · in Kraft seit 2026-05-16

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung betraf Lkw-Fahrverbote auf der A10 Tauern Autobahn für bestimmte Tage im Mai 2026 (18.–23. Mai 2026). Diese Daten liegen in der Vergangenheit; laut amtlicher Dokumentation ist der Anwendungszeitraum erschöpft. Die Verordnung ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Villach und dem Knoten Salzburg von Montag, 18. Mai 2026, ab 11 Uhr vormittags bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2026, bis 4 Uhr in der Früh verboten. 15.05.2026 20013174 NOR40277822

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt. 15.05.2026 20013174 NOR40277824

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz