Deregulierung, aber richtig

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89. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 116/2026 · in Kraft seit 2026-05-12

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Europäisches Arzneibuch-Übereinkommen des Europarats; das Österreichische Arzneibuch 2025 ersetzt die Ausgabe 2024 und muss in Kraft gesetzt werden.

Begründung

Die Verordnung setzt das Österreichische Arzneibuch 2025 in Kraft und löst die Ausgabe 2024 ab. Die regelmäßige Aktualisierung der Pharmakopöe ist völkerrechtlich verpflichtend und dient dem Patientenschutz vor veralteten Arzneimittelstandards. Eine Ablehnung wäre international nicht möglich.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2025, wird in Kraft gesetzt. 12.05.2026 20013172 NOR40277698

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2024, wird außer Kraft gesetzt. 12.05.2026 20013172 NOR40277699

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz