Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)

· Vertrag – Kasachstan · BGBl. III Nr. 47/2026 · in Kraft seit 2026-05-01

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Aktuelles Rückübernahmeabkommen (2026) mit Kasachstan; dient der legitimen Migrationssteuerung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Definitionen ↗ RIS

Artikel 1 Definitionen Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen: 28.04.2026 20013165 NOR40277558

KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz