Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 41/2026 · in Kraft seit 2026-04-29
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
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