Deregulierung, aber richtig

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Frauenförderungsplan BKA 2025

· V · BGBl. II Nr. 60/2026 · in Kraft seit 2026-03-19

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Der Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramts ist eine interne HR-Vorschrift, die das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz im Wesentlichen wiederholt und mit Berichts-, Sprach- und Quotenpflichten ergänzt. Die bevorzugte Aufnahme und Ernennung bei gleicher Eignung schränkt die rein leistungsbezogene Auswahl ein. Den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung kann man behalten, die bürokratischen Vorrang- und Verfahrensregeln sollten entfallen.

Kategorien

Reine BürokratieBevormundung

Belegende Paragraphen

§ 3 — Bevorzugte Aufnahme ↗ RIS

Bevorzugte Aufnahme § 3. Bei allen jenen Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß § 11b des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl. Nr. 100/1993, besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen. Eine bereits erreichte Frauenquote von 50% ist jedenfalls zu wahren. 19.03.2026 20013123 NOR40276675

§ 4 — Bevorzugte Ernennung/Bestellung ↗ RIS

Bevorzugte Ernennung/Bestellung § 4. (1) Bewerbungen von Frauen während einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu berücksichtigen; § 3 gilt sinngemäß. (2) Bei mehr als einer geeigneten Bewerbung sind die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber darauf hinzuweisen, dass ihnen eine Beschwerdemöglichkeit bei der Gleichbehandlungskommission offensteht. 19.03.2026 20013123 NOR40276676

§ 9 — Sprachliche Gleichbehandlung ↗ RIS

Sprachliche Gleichbehandlung § 9. (1) In allen Erlässen sowie internen und externen Schriftstücken des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form zu verwenden. (2) Alle weibliche Bedienstete betreffenden Bezeichnungen sowie alle Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen von Frauen sind, soweit es sprachlich möglich ist, in der weiblichen Form zu verwenden. 19.03.2026 20013123 NOR40276681

KI-Analyse · 2026-06-16 · 27 §§ im Datensatz