Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung
LF-Hitze-V · V · BGBl. II Nr. 45/2026 · in Kraft seit 2026-03-06
60/01 Arbeitsvertragsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Landarbeiter sind Hitze und UV-Strahlung oft intensiver ausgesetzt als andere Außenarbeiter und verfügen über besonders geringe Verhandlungsmacht. Die Verordnung spiegelt die allgemeine Hitzeschutzverordnung für den Landarbeitssektor und schließt damit eine Schutzlücke des LAG. Die Maßnahmen – Risikobeurteilung, Trinkwasser, UV-Schutzkleidung – sind verhältnismäßig und wissenschaftlich begründet. Die sektorspezifische Trennung ist zwar bürokratisch, folgt aber der bestehenden Rechtstradition im Landarbeitsrecht.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Geltungsbereich ↗ RIS
Geltungsbereich § 1. (1) Die Verordnung gilt für Arbeiten, die im Freien in Arbeitsstätten und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des § 202 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 LAG verrichtet werden und bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. (2) Arbeiten von kurzer Dauer sind ausgenommen. 06.03.2026 20013115 NOR40276523
§ 5 — Besondere Schutzmaßnahmen ↗ RIS
Besondere Schutzmaßnahmen § 5. (1) Bei Arbeiten auf Feldern, Wäldern und sonstigen auswärtigen Arbeitsstellen muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein den hygienischen Anforderungen entsprechendes Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zur Verfügung gestellt werden. § 32 der Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsstättenverordnung – LF-AStV, BGBl. II Nr. 122/2023, ist anzuwenden. (2) Für persönliche Schutzausrüstung gilt der Vorrang von Kopfschutz mit UV-Schutzfunktion und UV-Schutzkleidung vor Hautschutz (Sonnenschutzcreme). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Schutzkleidung im Sinn des § 16 Abs. 2 Z 6 der Land- und forstwirtschaftlichen Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – LF-PSA-V, BGBl. II Nr. 53/2024, gegen natürliche UV-Strahlung zur Verfügung stellen, die den Körper ausreichend bedeckt, wie zumindest T-Shirts mit UV-Schutzfunktion bis zur Mitte des Oberarms und Hosen mit UV-Schutzfunktion bis zum Knie, und dafür sorgen, dass diese getragen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers die ihnen zur Verfügung gestellte, dieser Verordnung entspreche
KI-Analyse · 2026-07-15 · 10 §§ im Datensatz