Deregulierung, aber richtig

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Limit-Verordnung 2026/26

· V · BGBl. II Nr. 33/2026 · in Kraft seit 2026-02-25

61/01 Familienlastenausgleich · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt die Schulbuchlimits für das Schuljahr 2026/27 fest und ist als einmalige Jahresverordnung konzipiert. Laut der Dokumentation im Gesetzestext wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt, weil der Anwendungszeitraum erschöpft ist. Als zeitlich eng begrenzte Durchführungsverordnung ohne fortwirkende Regelung kann sie nach Ablauf ihres Geltungsbereichs ersatzlos aufgehoben werden; für künftige Schuljahre werden neue, gleichartige Verordnungen erlassen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

61/01 Familienlastenausgleich Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2026/27 (Limit-Verordnung 2026/26). StF: BGBl. II Nr. 33/2026 Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung verordnet: 25.02.2026 20013110 NOR40276351

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in betragen in den jeweiligen Schulformen: 1 2 3 Profil Bezeichnung Schulform-Grundlimit in € Religions- bzw. Ethik-Limit in € Digital-Limit in € 100 Volksschulen – Grundschulen 65,00 9,35 - 100 Vorschulstufe 27,40 9,35 - 100 Sonderschulen 93,40 9,35 - 300 Mittelschulen 114,50 15,50 16,30 400 Polytechnische Schulen 119,00 12,00 13,30 1000 Allgemeinbildende höhere Schulen – Unterstufe 114,50 15,50 16,30 1100 Allgemeinbildende höhere Schulen – Oberstufe (Gymnasien, Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien) 190,00 19,40 13,30 2000 Berufsbildende Pflichtschulen 67,00 5,70 5,00 3100 Mittlere technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten 100,00 13,70 13,30 3600 Mittlere kaufmännische Lehranstalten 166,00 13,70 13,30 3710 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (1- und 2-jährig) 126,00 13,70 13,30 3730 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (3- und mehrjährig; außer FW) 142,00 13,70 13,30 3730 Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB-Statutschulen) 142,00 13,70 13,30 3730 Dreijährige Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (FW) 165,00 13,70 13,30 3730 Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung 165,00 13,70

KI-Analyse · 2026-07-16 · 8 §§ im Datensatz