Deregulierung, aber richtig

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Rückübernahmeabkommen (Mongolei)

· Vertrag – Mongolei · BGBl. III Nr. 24/2026 · in Kraft seit 2026-01-01

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rückübernahmeabkommen mit der Mongolei regelt die zwischenstaatliche Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Es dient einem legitimen außen- und migrationspolitischen Zweck und schränkt die inländische Freiheit nicht ein.

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