Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Larzenbach 2026
· V · BGBl. II Nr. 27/2026 · in Kraft seit 2026-02-19
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Messstrecken für die Streckengeschwindigkeitsmessung im Bereich des Larzenbach-Talübergangs der A 10 Tauern Autobahn fest. Dieser exponierte Streckenabschnitt stellt ein besonderes Sicherheitsrisiko dar; die Überwachung dient dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor körperlichem Schaden. Die Section-Control-Methode ist gegenüber flächendeckenden Verboten das mildeste wirksame Mittel.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der A 10 Tauern Autobahn festgelegt: 18.02.2026 20013104 NOR40276194
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen. 18.02.2026 20013104 NOR40276195
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz