Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 17/2026 · in Kraft seit 2026-01-08
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Vereinbarung regelt den Austausch von Mindeststeuerberichten großer Unternehmensgruppen. Sie dient der Durchsetzung der globalen Mindeststeuer und ist ein legitimes Instrument der zwischenstaatlichen Amtshilfe.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 2 — § 2 ↗ RIS
§ 2 Austausch von Informationen aus Mindeststeuerberichten Gemäß Artikel 6 des Übereinkommens und auf der Grundlage der Angaben der obersten Muttergesellschaft oder des beauftragten einreichenden Rechtsträgers wird jede zuständige Behörde mit allen anderen zuständigen Behörden von Staaten, mit denen sie in einer aktiven Austauschbeziehung nach § 8 Absatz 2 steht, die von einer in ihrem Staat belegenen obersten Muttergesellschaft oder einem in ihrem Staat belegenen beauftragten einreichenden Rechtsträger erhaltenen Informationen aus dem Mindeststeuerbericht der multinationalen Unternehmensgruppe automatisch austauschen, die für diesen Staat gemäß dem Verteilungsansatz einschlägig sind. 02.02.2026 20013101 NOR40275863
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz