Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Soziale Sicherheit – Durchführung (Brasilien)

· Vertrag – Brasilien · BGBl. III Nr. 13/2026 · in Kraft seit 2026-03-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Durchfuehrungsvereinbarung zum Abkommen ueber soziale Sicherheit mit einem Nicht-EU-Staat; koordiniert Ansprueche, keine Beschraenkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS

ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird. 23.01.2026 20013093 NOR40275339

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz