Deregulierung, aber richtig

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Verlegung der Semesterferien im Bundesland Salzburg

· V · BGBl. II Nr. 343/2025 · in Kraft seit 2025-12-31

70/04 Schulzeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legte die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 für Salzburg auf den dritten Montag im Februar fest. Laut Systemdokumentation ist der Anwendungszeitraum erschöpft. Als einmalige Regelung für ein bestimmtes Schuljahr ist die Verordnung gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 im Bundesland Salzburg am dritten Montag im Februar. 15.01.2026 20013085 NOR40275095

§ 0 ↗ RIS

70/04 Schulzeit Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Semesterferien im Bundesland Salzburg verlegt werden StF: BGBl. II Nr. 343/2025 Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2022, wird verordnet: 15.01.2026 20013085 NOR40275096

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz