Verlegung der Semesterferien im Bundesland Salzburg
· V · BGBl. II Nr. 343/2025 · in Kraft seit 2025-12-31
70/04 Schulzeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legte die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 für Salzburg auf den dritten Montag im Februar fest. Laut Systemdokumentation ist der Anwendungszeitraum erschöpft. Als einmalige Regelung für ein bestimmtes Schuljahr ist die Verordnung gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 im Bundesland Salzburg am dritten Montag im Februar. 15.01.2026 20013085 NOR40275095
§ 0 ↗ RIS
70/04 Schulzeit Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Semesterferien im Bundesland Salzburg verlegt werden StF: BGBl. II Nr. 343/2025 Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2022, wird verordnet: 15.01.2026 20013085 NOR40275096
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz