Deregulierung, aber richtig

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Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026

· V · BGBl. II Nr. 338/2025 · in Kraft seit 2025-12-31

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung betraf Lkw-Fahrverbote auf der A12, A13 und A14 während der Luegbrücken-Sanierung im Jahr 2026. Laut amtlicher Dokumentation ist der Anwendungszeitraum erschöpft und ein Außerkrafttretensdatum wurde gesetzt. Die Verordnung entfaltet keine operative Wirkung mehr und sollte formal aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

90/01 Straßenverkehrsrecht Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026) StF: BGBl. II Nr. 338/2025 BGBl. II Nr. 70/2026 Auf Grund der §§ 43 Abs. 1 lit. b und 44a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet: 30.03.2026 20013081 NOR40274972

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt. 12.01.2026 20013081 NOR40274971

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz