Krypto-Meldepflichtgesetz
Krypto-MPfG · BG · BGBl. I Nr. 96/2025 · in Kraft seit 2026-01-01
32/08 Sonstiges Steuerrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Krypto-Meldepflichtgesetz setzt den EU-weiten automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte um. EU-vorgegeben. Bleibt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — 1. Hauptstück ↗ RIS
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen Umsetzung von Unionsrecht und der mehrseitigen Vereinbarung § 1. (1) Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2023/2226 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung hinsichtlich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen gemeldeten Informationen, ABl. Nr. L 2023/2226 vom 24.10.2023 S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt. (2) Dieses Bundesgesetz regelt weiters die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und Drittländern (§ 14 Abs. 3) im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen betreffend die von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen gemeldeten Informationen. 29.12.2025 20013064 NOR40273800
KI-Analyse · 2026-06-06 · 47 §§ im Datensatz