Deregulierung, aber richtig

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Verlegung der Semesterferien im Bundesland Vorarlberg

· V · BGBl. II Nr. 297/2025 · in Kraft seit 2025-12-17

70/04 Schulzeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legte die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 für Vorarlberg auf den dritten Montag im Februar fest. Laut Systemdokumentation ist der Anwendungszeitraum erschöpft. Da es sich um eine einmalige Regelung für ein bestimmtes Schuljahr handelt, ist die Verordnung gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2026/2027 im Bundesland Vorarlberg am dritten Montag im Februar. 17.12.2025 20013054 NOR40273454

§ 0 ↗ RIS

70/04 Schulzeit Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg verlegt werden StF: BGBl. II Nr. 297/2025 Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2022, wird verordnet: 17.12.2025 20013054 NOR40273455

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz