Deregulierung, aber richtig

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Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen an die Bundesrechenzentrum GmbH

· V · BGBl. II Nr. 296/2025 · in Kraft seit 2025-12-16

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung überträgt die IT-Betreuung des Bundesministeriums an die staatseigene Bundesrechenzentrum GmbH. Obwohl eine wettbewerbsorientierte IT-Beschaffung grundsätzlich wünschenswert wäre, fällt die interne Organisation staatlicher IT-Infrastruktur in den legitimen Bereich staatlicher Organisationshoheit. Eine Reform der BRZ-Monopolstellung wäre eine Gesetzgebungsfrage, nicht durch Streichung dieser Verordnung lösbar.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb, der Wartung und der Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren einschließlich entsprechender Supportservices für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in folgenden Fällen jeweils inklusive der zugehörigen Komponenten betraut: 16.12.2025 20013052 NOR40273394

§ 2 ↗ RIS

§ 2. (1) § 1 dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. (2) Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, BGBl. II Nr. 118/2022, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 16.12.2025 20013052 NOR40273395

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