Zeitlich befristete Regelung des Grenzverkehrs an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik, zur Tschechischen Republik, zur Republik Slowenien und zu Ungarn
· V · BGBl. II Nr. 292/2025 · in Kraft seit 2025-12-13
41/07 Grenzüberwachung · Gesamte Fassung im RIS ↗
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