Deregulierung, aber richtig

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Zeitlich befristete Regelung des Grenzverkehrs an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik, zur Tschechischen Republik, zur Republik Slowenien und zu Ungarn

· V · BGBl. II Nr. 292/2025 · in Kraft seit 2025-12-13

41/07 Grenzüberwachung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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