Postbus – Bezügeverordnung 2025
· V · BGBl. II Nr. 277/2025 · in Kraft seit 2025-12-01
91/02 Post · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung passt die Gehälter jener Bundesbeamten an, die zur Österreichischen Postbus AG abgestellt sind – eine historische Besonderheit aus der Privatisierung der staatlichen Post. Solange diese Beamten ihren Beamtenstatus behalten, muss der Staat deren Bezüge rechtsverbindlich regeln. Die Verordnung ist eine reine Verwaltungsroutine ohne freiheitsbeschränkende Wirkung und besteht die Prüfung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die in Geldbeträgen ausgedrückten Bezugs- und Zulagenansätze der Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden ab 01. Dezember 2025 wie folgt angepasst: Bezugsansatz 09.12.2025 20013037 NOR40273163
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 01. Dezember 2025 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 5/2025 mit Ablauf 30. November 2025 außer Kraft. 09.12.2025 20013037 NOR40273164
KI-Analyse · 2026-07-16 · 7 §§ im Datensatz