Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol

· V · BGBl. II Nr. 251/2025 · in Kraft seit 2025-11-27

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet eine zusätzliche Notarstelle in Hall in Tirol und verbessert damit den Zugang zu notariellen Dienstleistungen in der Region. Die Maßnahme ist sachlich gerechtfertigt. Reformbedarf besteht beim übergeordneten Notariatsrecht, nicht bei dieser konkreten Kapazitätserweiterung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet. 27.11.2025 20013013 NOR40272882

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol StF: BGBl. II Nr. 251/2025 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird verordnet: 27.11.2025 20013013 NOR40272883

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz