Errichtung einer weiteren Notarstelle in Innsbruck
· V · BGBl. II Nr. 250/2025 · in Kraft seit 2025-11-27
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine zusätzliche Notarstelle in Innsbruck und erweitert damit das notarielle Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahme ist sachlich begründet und schränkt keine Freiheiten ein. Das zugrundeliegende staatliche Konzessionssystem für Notare wäre grundsätzlich zu reformieren, diese konkrete Kapazitätserweiterung ist jedoch sinnvoll.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 27.11.2025 20013012 NOR40272880
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Innsbruck StF: BGBl. II Nr. 250/2025 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird verordnet: 27.11.2025 20013012 NOR40272881
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz