Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung A 13 Luegbrücke 2025

· V · BGBl. II Nr. 248/2025 · in Kraft seit 2025-11-27

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt Messstrecken für die Streckengeschwindigkeitsmessung im Bereich der Luegbrücke auf der A 13 Brenner Autobahn fest. Brückenabschnitte in exponierter Lage sind besonders risikoreiche Strecken; die Überwachung schützt andere Verkehrsteilnehmer vor schwerem Schaden. Die Section-Control-Methode ist dabei das gelindeste wirksame Mittel.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 13 Brenner Autobahn jeweils der Abschnitt zwischen km 30,23 und km 32,75 festgelegt. 10.04.2026 20013010 NOR40277203

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 27.11.2025 20013010 NOR40272875

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz