VfGH-Aufhebung der die für die Richtungsfahrbahn Bregenz geltenden Wort- und Zeichenfolge „wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt“ der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 12. April 2019
· K · BGBl. II Nr. 215/2025 · in Kraft seit 2025-10-15
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.