Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung der die für die Richtungsfahrbahn Bregenz geltenden Wort- und Zeichenfolge „wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt“ der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 12. April 2019

· K · BGBl. II Nr. 215/2025 · in Kraft seit 2025-10-15

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

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