Deregulierung, aber richtig

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Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

SchulSKV · V · BGBl. II Nr. 204/2025 · in Kraft seit 2025-09-27

70/02 Schulorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt Kriterien für den sozioökonomischen Hintergrund von Schülerinnen und Schülern fest, die bei der Zuteilung von Lehrpersonalressourcen berücksichtigt werden. Das ist eine evidenzbasierte Methode zur gerechteren Ressourcenverteilung in Schulen ohne Freiheitseinschränkungen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund ↗ RIS

Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund § 1. Zur Berücksichtigung des sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler bei der Bewirtschaftung von Lehrpersonalressourcen gemäß § 5 Abs. 4 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, sind folgende Kriterien gemäß Anlage 7 Ziffer 5.2. der Bildungsdokumentationsverordnung 2021, BGBl. II Nr. 268/2021, heranzuziehen: 29.09.2025 20012969 NOR40271855

§ 2 — Verweisungen ↗ RIS

Verweisungen § 2. Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden. 29.09.2025 20012969 NOR40271856

§ 3 — Inkrafttreten ↗ RIS

Inkrafttreten § 3. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung. 29.09.2025 20012969 NOR40271857

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz