Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Japan)

· Vertrag – Japan · BGBl. III Nr. 134/2025 · in Kraft seit 2025-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Nicht-EU-Staat Japan koordiniert Versicherungszeiten und Leistungen. Notwendig und ohne unionsrechtliche Alternative.

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