Section Control-Messstreckenverordnung Herzogbergtunnel 2025
· V · BGBl. II Nr. 197/2025 · in Kraft seit 2025-09-09
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt konkrete Streckenmessabschnitte für die Geschwindigkeitsüberwachung im gefährlichen Tunnelbereich der A 2 fest. Tunnel sind Hochrisikobereiche im Straßenverkehr, und die Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit schützt andere Verkehrsteilnehmer vor ernstem körperlichem Schaden. Die Strecken-Section-Control ist das mildeste wirksame Mittel zur Erreichung dieses Sicherheitsziels.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt: 09.09.2025 20012961 NOR40271645
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen. 09.09.2025 20012961 NOR40271646
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz