Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

· Vertrag – Vietnam · BGBl. III Nr. 114/2025 · in Kraft seit 2025-08-01

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Neueres Abkommen ueber finanzielle Kooperation mit Vietnam foerdert Finanzierungen fuer Entwicklungs- und Klimaprojekte. Legitime Kooperation, keine belastende Vorschrift.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Ziel dieses Abkommens ist es, einen Rahmen für die finanzielle Kooperation zwischen den Vertragsparteien zur Unterstützung von Sektoren zu schaffen, die für die nationale wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung sowie den Klimaschutz und die Stärkung der gesundheitlichen Resilienz Vietnams wesentlich sind. Dieses Abkommen soll eine langfristige finanzielle Kooperation sicherstellen. Die Vertragsparteien bemühen sich im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften, relevanten Politiken und Zuständigkeiten sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, die finanzielle Kooperation zu fördern und auszubauen. 07.08.2025 20012948 NOR40271494

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz