Deregulierung, aber richtig

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Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten in den Bereichen 2300 MHz und 2600 MHz

Auswahl-V 2025 · V · BGBl. II Nr. 156/2025 · in Kraft seit 2025-07-10

91/01 Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt fest, dass die Vergabe knapper Frequenzen im 2300- und 2600-MHz-Bereich über ein wettbewerbsorientiertes Auktionsverfahren erfolgt. Frequenzspektrum ist eine knappe Ressource, die ohne staatliche Koordination zu Interferenz führt. Die Wahl eines marktorientierten Auktionsverfahrens ist die freiheitsfreundlichste Option der Frequenzzuteilung.

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Belegende Paragraphen

§ 1 — Geltungsbereich ↗ RIS

Geltungsbereich § 1. (1) Mit dieser Verordnung wird für jene Frequenzbereiche, die gemäß § 11 Abs. 4 TKG 2021 im Frequenznutzungsplan der Frequenznutzungsverordnung 2013, BGBl. II Nr. 63/2014, idF BGBl. II Nr. 61/2023 oder gemäß § 14 Abs. 1 TKG 2021 in der Verordnung zur zahlenmäßigen Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde, BGBl. II Nr. 138/2023, als zahlenmäßig beschränkt festgelegt wurden und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehen, die Entscheidung getroffen, ob die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten oder eines vergleichenden Auswahlverfahrens erfolgt. (2) Die Rechte und Pflichten betreffend jene Frequenzbereiche, für die keine Festlegung gemäß § 11 Abs. 4 TKG 2021 oder § 14 Abs. 1 TKG 2021 getroffen wurde und die nicht für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehen, sind nicht Gegenstand dieser Verordnung. 09.07.2025 20012938 NOR40270403

§ 2 — Festlegung des Auswahlverfahrens ↗ RIS

Festlegung des Auswahlverfahrens § 2. Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt: 1. 2300 MHz – 2360 MHz im ungepaarten TDD-Bereich; 2. 2570 MHz – 2620 MHz im ungepaarten TDD-Bereich; 3. 2500 MHz – 2570 MHz (Uplink) und 2620 – 2690 MHz (Downlink) im gepaarten FDD-Bereich. 09.07.2025 20012938 NOR40270404

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz