Deregulierung, aber richtig

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Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in der Zahl E 4624/2024-15 gemäß § 86a Abs. 2 VfGG

· K · BGBl. II Nr. 153/2025 · in Kraft seit 2025-07-08

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gemäß § 86a Abs. 2 VfGG. Die Veröffentlichung von Höchstgerichtsentscheidungen ist eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Sicherung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Inhalt des Erkenntnisses ist aus dem bereitgestellten Text nicht ersichtlich, weshalb die Einschätzung mit geringer Gewissheit erfolgt; die Kundmachungspflicht selbst ist jedoch unentbehrlich.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

09.07.2025 20012937 NOR40270400

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in der Zahl E 4624/2024-15 gemäß § 86a Abs. 2 VfGG StF BGBl. II Nr. 153/2025 Gemäß § 86a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht: 09.07.2025 20012937 NOR40270401

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz