Deregulierung, aber richtig

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Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

· V · BGBl. II Nr. 144/2025 · in Kraft seit 2025-04-01

60/04 Arbeitsrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

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20Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Heimarbeitstarif berechnet die Stückentgelte direkt auf Basis eines bereits bestehenden Kollektivvertrags der Buchbinder- und Kartonagebranche — der Kollektivvertrag existiert also, und die staatliche Verordnung macht ihn lediglich für Heimarbeiterinnen verbindlich. Diese Doppelstruktur ist unnötig: Das Heimarbeitsgesetz könnte direkt vorschreiben, dass bestehende Branchenkollektivverträge auf Heimarbeitverhältnisse anzuwenden sind, ohne dass das Bundeseinigungsamt eigene Verordnungen erlassen muss. Die Verordnung ist damit weitgehend redundant.

Kategorien

BevormundungReine BürokratieDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 2 — Entgelte ↗ RIS

Entgelte § 2. Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 25. Februar 2025 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,10 € zu berechnen. Kartonagewarenerzeuger 08.07.2025 20012929 NOR40270356

§ 3 — Heimarbeitszuschlag ↗ RIS

Heimarbeitszuschlag § 3. Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Unkosten(Heimarbeits)zuschlag von 10%. Dieser ist gesondert auszuweisen. 08.07.2025 20012929 NOR40270357

§ 4 — Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration ↗ RIS

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration § 4. Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration werden nach dem Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, abgeschlossen am 25. Februar 2025, ab diesem Zeitpunkt wie folgt geregelt: Kartonagewarenerzeuger 08.07.2025 20012929 NOR40270358

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz