Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
· BG · BGBl. I Nr. 27/2025 · in Kraft seit 2025-07-02
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz genehmigt Vorbelastungen von bis zu 62,2 Milliarden Euro für Schienenprojekte der ÖBB bis 2030. Schieneninfrastruktur ist ein öffentliches Gut, das Märkte nicht aus eigener Kraft bereitstellen können. Der Nationalrat hat die politische Abwägung getroffen; als notwendige Haushaltsermächtigung ist das Gesetz legitim.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2026 bis 2030 in der Höhe von bis zu 62,204 Milliarden Euro zu begründen, wovon 54,243 Milliarden Euro auf durch Investitionen bis 2030 induzierte Annuitäten und 7,961 Milliarden Euro auf weitere in den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz zugesagte Zuschüsse entfallen, die keine Annuitäten darstellen. 02.07.2025 20012913 NOR40270122
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt § 1 des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird, BGBl. I Nr. 150/2023, außer Kraft. 02.07.2025 20012913 NOR40270124
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz