Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025
· V · BGBl. II Nr. 113/2025 · in Kraft seit 2025-06-21
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsmessstrecke auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn fest. Verkehrssicherheit auf Autobahnen ist ein klar legitimer staatlicher Auftrag zum Schutz Dritter. Die Section Control ist örtlich klar begrenzt und ein verhältnismäßiges Instrument.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt: 20.06.2025 20012903 NOR40269675
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 20.06.2025 20012903 NOR40269676
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz