Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS IV)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 67/2025 · in Kraft seit 2025-05-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ermöglicht den Austausch von Studierenden in Mitteleuropa und erweitert Bildungschancen. Es enthält keine belastenden Eingriffe in inländische Freiheiten.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz