Section Control-Messstreckenverordnung Aurachbrücke 2025
· V · BGBl. II Nr. 97/2025 · in Kraft seit 2025-05-28
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt eine Geschwindigkeitsmessstrecke im Bereich der Aurachbrücke auf der A 1 West Autobahn fest. Verkehrssicherheit auf einer stark frequentierten Autobahnstrecke schützt Dritte vor erheblichen Risiken. Das Instrument der Section Control ist verhältnismäßig und örtlich präzise begrenzt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der – im Gegenverkehr zu befahrenden – Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn festgelegt: 28.05.2025 20012892 NOR40269472
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen. 28.05.2025 20012892 NOR40269473
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz