Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung S 6 Tunnelkette Semmering 2025

· V · BGBl. II Nr. 96/2025 · in Kraft seit 2025-05-28

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt eine Geschwindigkeitsüberwachungsstrecke in der Tunnelkette Semmering der S 6 fest. Tunnelstrecken stellen aufgrund begrenzter Fluchtwege ein erhöhtes Unfallrisiko dar; die Geschwindigkeitsüberwachung schützt andere Verkehrsteilnehmer vor ernstem Schaden. Die Maßnahme ist verhältnismäßig.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Seebenstein der S 6 Semmering Schnellstraße festgelegt: 27.05.2025 20012891 NOR40269459

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 27.05.2025 20012891 NOR40269460

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz