Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020
· V · BGBl. II Nr. 90/2025 · in Kraft seit 2025-05-22
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
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