Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin
· Entschl. d. BPräs. · BGBl. II Nr. 62/2025 · in Kraft seit 2025-04-08
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Entschließung des Bundespräsidenten überträgt gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG bestimmte Aufgaben (EU-Koordination, wirtschaftliche Koordination) an eine Bundesministerin im Bundeskanzleramt. Es handelt sich um einen verfassungsrechtlich vorgesehenen Organisationsakt ohne eigenständige Belastung für Bürger oder Unternehmen. Kein Handlungsbedarf.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(1) 1. Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union; Erteilung von Weisungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (I, II) und für mit diesem eng zusammenarbeitende Gruppen, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Wirtschaftliche Koordination, einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels. (2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation. (3) Abs. 1 gilt nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind. (4) Diese Entschließung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft. Eherecht, Vormundschaftsrecht, Pflegschaftsrecht, Kinderhilfe 09.04.2025 20012875 NOR40269180
§ 0 ↗ RIS
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird StF: BGBl. II Nr. 62/2025 Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Claudia PLAKOLM die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten: 09.04.2025 20012875 NOR40269181
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz