Deregulierung, aber richtig

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Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin

· K · BGBl. II Nr. 57/2025 · in Kraft seit 2025-04-04

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung gibt verfassungskonform bekannt, welche Aufgabenbereiche (Energiewesen, Startups, Tourismus) der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus übertragen wurden. Die Aufgabenübertragung ist ein notwendiger organisatorischer Schritt gemäß Art. 78 Abs. 3 B-VG und erzeugt keine eigenständige Regulierungslast für Bürger oder Unternehmen. Das Instrument ist verfassungsrechtlich vorgesehen und verhältnismäßig. Kein Handlungsbedarf.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin StF: BGBl. II Nr. 57/2025 Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 10/2025, wird kundgemacht: 04.04.2025 20012870 NOR40269135

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner zur Besorgung übertragen: Angelegenheiten des Energiewesens einschließlich Rohrleitungsangelegenheiten Startups und Gründungspolitik Angelegenheiten des Tourismus 04.04.2025 20012870 NOR40269134

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz