EWR-Abkommen – Beteiligung Kroatien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 44/2025 · in Kraft seit 2025-02-19
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen regelt den Beitritt Kroatiens zum Europäischen Wirtschaftsraum und dient der geordneten Erweiterung des Binnenmarkts. Es begründet keine Einschränkung inländischer Freiheiten und ist als völkerrechtliche Grundlage sinnvoll.
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