Beschluss des Verfassungsgerichtshofes in der Zahl E 4624/2024-11 gemäß § 86a Abs. 2 VfGG
· K · BGBl. II Nr. 49/2025 · in Kraft seit 2025-03-19
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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