Deregulierung, aber richtig

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Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

· K · BGBl. II Nr. 43/2025 · in Kraft seit 2025-03-06

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt bekannt, welche Politikbereiche einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt übertragen wurden. Es handelt sich um einen internen Regierungsorganisationsakt ohne jede bürgerrechtliche Wirkung. Derartige Verwaltungsakte gehören in behördeninterne Register; mit dem Ende des jeweiligen Regierungsmandats ist die Kundmachung gegenstandslos. Sie hat keinen Platz als dauerhaftes Bundesrecht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. März 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll zur Besorgung übertragen: Grundrecht, Amtshaftung 06.03.2025 20012851 NOR40268729

Art. 2 ↗ RIS

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 8. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M. - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen: Dienstrecht, Ausbildung, Personalinformationswesen 18.04.2025 20012851 NOR40269228

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz