Limit-Verordnung 2025/26
· V · BGBl. II Nr. 20/2025 · in Kraft seit 2025-02-20
61/01 Familienlastenausgleich · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung galt ausschließlich für das Schuljahr 2025/26, das mittlerweile abgelaufen ist. Der Metadateneintrag hält ausdrücklich fest, dass der Anwendungszeitraum erschöpft ist und nur aus dokumentarischen Gründen noch kein formelles Aufhebungsdatum gesetzt wurde. Eine formelle Aufhebung ist der sauberste nächste Schritt; die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
61/01 Familienlastenausgleich Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft). Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2025/26 (Limit-Verordnung 2025/26) StF: BGBl. II Nr. 20/2025 Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet: 20.02.2025 20012835 NOR40268483
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in betragen in den jeweiligen Schulformen: 1 2 3 Profil Bezeichnung Schulform-Grundlimit in € Religions- bzw. Ethik-Limit in € Digital-Limit in € 100 Volksschulen – Grundschulen 64,00 9,35 - 100 Vorschulstufe 27,00 9,35 - 100 Sonderschulen 92,00 9,35 - 300 Mittelschulen 112,00 15,30 16,00 400 Polytechnische Schulen 119,00 11,80 13,20 1000 Allgemeinbildende höhere Schulen – Unterstufe 112,00 15,30 16,00 1100 Allgemeinbildende höhere Schulen – Oberstufe (Gymnasien, Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien) 190,00 19,40 13,20 2000 Berufsbildende Pflichtschulen – Fachbereiche Elektrotechnik, Elektronik, Metall, sowie kaufmännische Bereiche 66,00 5,70 5,00 2000 Berufsbildende Pflichtschulen – alle anderen Fachbereiche 57,20 5,70 5,00 3100 Mittlere technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten 100,00 13,70 13,20 3600 Mittlere kaufmännische Lehranstalten 166,00 13,70 13,20 3710 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (1- und 2-jährig) 126,00 13,70 13,20 3730 Mittlere Lehranstalten für Humanberufe (3- und mehrjährig; außer FW) 142,00 13,70 13,20 3730 Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB-Statutschulen) 142,00 13
KI-Analyse · 2026-07-16 · 8 §§ im Datensatz