Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025
· V · BGBl. II Nr. 13/2025 · in Kraft seit 2025-02-01
72/14 Hochschülerschaft · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung hat die Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025 auf den 13.–15. Mai 2025 festgesetzt. Diese Wahlen haben stattgefunden. Die Verordnung ist vollständig vollzogen und ohne jede weitere normative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Wahltage ↗ RIS
Wahltage § 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025 werden Dienstag, 13. Mai 2025, Mittwoch, 14. Mai 2025, und Donnerstag, 15. Mai 2025, festgelegt. Hochschülerinnenschaftswahl 31.01.2025 20012822 NOR40268118
§ 2 — Fristen und Zeitpunkte ↗ RIS
Fristen und Zeitpunkte § 2. Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten: 25. März 2025 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag) – Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der jeweils geltenden Fassung und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, in der jeweils geltenden Fassung) – Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014) – Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014) 27. März 2025 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages) Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014) 3. April 2025 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag) – Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014) – Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014) – Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 H
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz