Deregulierung, aber richtig

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Nachträgliche Anerkennung der Wirtschaftszweige NACE C 24.52 (Stahlgießereien) und C 23.44 (Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke) als entlastungsfähige Wirtschaftszweige gemäß § 26 Abs. 8 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

· K · BGBl. II Nr. 404/2024 · in Kraft seit 2024-12-24

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert einen bereits vollständig abgeschlossenen Verwaltungsakt: die nachträgliche Anerkennung von Stahlgießereien (NACE C 24.52) und Keramikherstellern (NACE C 23.44) als entlastungsfähige Wirtschaftszweige nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 für das Kalenderjahr 2024. Der Entscheid ist vollständig vollzogen und die Kundmachung hat keine weitere operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die Wirtschaftszweige NACE C 24.52 (Stahlgießereien) und C 23.44 (Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke) wurden am 17.09.2024 sowie am 20.09.2024 bei der zuständigen Behörde gemäß § 28 Abs. 1 NEHG 2022 Anregungen zur nachträglichen Anerkennung als entlastungsfähige Wirtschaftszweige gemäß § 26 Abs. 8 NEHG 2022 eingereicht. In den Anregungen konnten die erforderlichen Kriterien gemäß § 26 Abs. 8 Z. 2 bis 4 NEHG 2022 für die Aufnahme als entlastungsfähige Wirtschaftszweige ab dem Kalenderjahr 2024 nachgewiesen werden. Aufgrund der ermittelten Emissionsintensitäten wurde dabei gemäß § 26 Abs. 8 Z. 4 ein Kompensationsgrad in Höhe von jeweils 65 Prozent festgelegt. 30.12.2024 20012800 NOR40267534

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Es wird somit festgestellt, dass die Anerkennung als entlastungsfähiger Wirtschaftszweig ab dem Kalenderjahr 2024 erfolgt und das Ausmaß der Entlastung im Sinne der Anlage 2 NEHG 2022 wie folgt bestimmt wird: NACE Klassifizierung Wirtschaftszweig Ausmaß der Entlastung C 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke 65 % C 24.52 Stahlgießereien 65 % 30.12.2024 20012800 NOR40267535

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz