Deregulierung, aber richtig

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Nachträgliche Anerkennung der Wirtschaftszweige NACE C 24.52 (Stahlgießereien) und C 23.44 (Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke) als entlastungsfähige Wirtschaftszweige gemäß § 26 Abs. 8 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

· K · BGBl. II Nr. 404/2024 · in Kraft seit 2024-12-24

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

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