81. Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 391/2024 · in Kraft seit 2024-12-20
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung setzt das Österreichische Arzneibuch 2024 in Kraft, das verbindliche Qualitätsstandards für Arzneimittel festlegt, und ersetzt damit die Ausgabe 2023. Einheitliche Arzneimittelstandards schützen Patienten vor mangelhaften Produkten und sind eine klassische staatliche Schutzaufgabe. Die Verordnung ist beizubehalten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2024, wird in Kraft gesetzt. 20.12.2024 20012793 NOR40267441
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2023, wird außer Kraft gesetzt. 20.12.2024 20012793 NOR40267442
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz