Sicherheitserklärungs-V
· V · BGBl. II Nr. 386/2024 · in Kraft seit 2024-12-19
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung schreibt das Formular vor, mit dem sich neue Mitarbeiter an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche erklären müssen. Das Erfordernis einer solchen Erklärung bei der Aufnahme in den Dienst mit minderjährigen Schutzbefohlenen ist verhältnismäßig und dient dem Schutz besonders verletzlicher Personen. Der Eingriff in die Dienstnehmerfreiheit ist minimal und klar gerechtfertigt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben. 20.12.2024 20012791 NOR40267417
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut. 20.12.2024 20012791 NOR40267418
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 20.12.2024 20012791 NOR40267419
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz