Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Telekom-Bezügeverordnung 2025

· V · BGBl. II Nr. 373/2024 · in Kraft seit 2025-01-01

91/02 Post · Gesamte Fassung im RIS ↗

ÄNDERN
20Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung setzt Gehälter für Beamte fest, die einem privatisierten Unternehmen (Telekom Austria AG) zur Dienstleistung zugewiesen sind – ein Relikt der Poststrukturreform der 1990er Jahre. Dieser Konstruktion liegt ein staatsrechtlicher Irrweg zugrunde: Der Bund reguliert das Entgelt von Beschäftigten in einem börsenotierten Unternehmen, an dem er keine Mehrheitsbeteiligung hält. Die PTSG-Struktur sollte reformiert werden, um die verbleibenden Beamten in reguläre privatrechtliche Dienstverhältnisse zu überführen und die staatliche Sonderregulierung zu beenden.

Kategorien

Freiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft über die Anpassung der Bezüge und Zulagen für die gemäß § 17 Abs. 1a Poststrukturgesetz (PTSG) der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Beamtinnen und Beamten (Telekom-Bezügeverordnung 2025) StF: BGBl. II Nr. 373/2024 Gemäß § 17a Abs. 3 Z 2 PTSG wird verordnet: 18.12.2024 20012783 NOR40267281

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts-, Dienstzulagen- und Verwendungszulagenansätze der Beamtinnen und Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 11. Dezember 2023 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt: Gehaltsansatz, Dienstzulagenansatz 18.12.2024 20012783 NOR40267272

KI-Analyse · 2026-07-15 · 10 §§ im Datensatz