BRZ-BMF-Aufgabenübertragungsverordnung 2024
· V · BGBl. II Nr. 363/2024 · in Kraft seit 2024-01-01
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das BRZ GmbH-Gesetz schreibt vor, dass IT-Aufgaben an das Bundesrechenzentrum per Verordnung übertragen werden müssen. Diese Verordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsgrundlage dafür, dass das BRZ IT-Leistungen für das Finanzministerium erbringen darf. Es handelt sich um einen internen Verwaltungsorganisationsakt ohne direkte Bürgerbelastung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit 11.12.2024 20012778 NOR40266937
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft. 11.12.2024 20012778 NOR40266938
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz