Deregulierung, aber richtig

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VuV-Plausibilisierungs-VO

· V · BGBl. II Nr. 324/2024 · in Kraft seit 2024-11-28

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung regelt, wie Steuerpflichtige die Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen nachweisen können. Sie schafft Rechtssicherheit und enthält mit der vereinfachten Selbstauskunft für Aufwendungen bis 50.000 Euro eine sinnvolle Erleichterung für kleinere Projekte. Der Nachweis­aufwand ist verhältnismäßig angesichts des gewährten Steuervorteils.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) In Fällen, in denen keine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes – UFG, BGBl. Nr. 185/1993, ausbezahlt wird, kann das Vorliegen der materiellen Fördervoraussetzungen plausibilisiert werden durch (2) Abweichend von Abs. 1 kann bei Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen von höchstens 50 000 Euro die Plausibilisierung durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen. Dazu ist auf Verlangen des Finanzamtes glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung erfüllt waren. 28.11.2024 20012745 NOR40266542

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung ist erstmals auf Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. 28.11.2024 20012745 NOR40266543

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz